Jeder Hausarzt darf zur Vorbereitung einer ambulanten
Soziotherapie bis zu drei Therapieeinheiten verordnen. Dies dient zur Klärung
der Behandlungsziele
und zur umfassenden Patienteninformation. Darüber hinaus wird die
Überweisung
zu einem Facharzt geklärt, der dann gemeinsam mit dem Patienten
und dem
Soziotherapeuten einen individuellen Plan zur Behandlung und Betreuung aufstellt.
Bitte beachten: Fachärzte müssen bei
der zuständigen Kassenärztlichen
Vereinigung eine besondere Zulassung zur Verordnung von
Soziotherapie
beantragen. Fragen Sie deshalb Ihren Hausarzt, Facharzt und Ihre
Krankenkasse
wie sich in Ihrem konkreten Fall die Leistung „ambulante Soziotherapie“
gestalten lässt, die Ihnen als gesetzliche Leistung nach SGB V
§ 37 a zusteht. Bitte beachten Sie auch die Zuzahlungsregelungen für ambulante Leistungen.
Bei privaten Leistungsvereinbarungen mit Patienten
oder
deren gesetzlichen Vertretern (BerufsbetreuerInnen) berechnen wir
für eine
Therapieeinheit (1 Stunde mit Patientenkontakt +
Dokumentation) zur Zeit 30,00 € + Sachaufwendungen.
Mehr Informationen dazu: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sgb_5/__37a.html